Umweltprüfung in der Bauleitplanung

Die kommunale Entwicklung wird wesentlich durch die Bauleitplanung gesteuert. Für die ökologische, touristische und infrastrukturelle Entwicklung von Gemeinden und Städten bildet die Umweltprüfung eine wichtige Grundlage.
 

Umweltberichte werden grundsätzlich parallel zur Flächennutzungs- und Bebauungsplanung erstellt. Auf der Grundlage einer aktuellen Bestandsaufnahme des Planungsraumes und der Darstellung der Ergebnisse werden die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde abgestimmt. Unter Beteiligung verschiedener Interessensgruppen sowie interessierter Bürgerinnen und Bürger werden die Planziele definiert und fließen in die Planung mit ein.

Ausgewählte Referenzen 


Über 200 Umweltberichte zu F- und B-Plänen zur Realisierung von Wohn-/Gewerbegebieten, Sondergebieten Erholung und Energie (Solar- und Windenergie), Sportanlagen etc.


  • UB zum B-Plan Nr. 46,  Nr. 46A,  Nr.  46B, Nr. 47 Gemeinde Boostedt


  • UB zum B-Plan Nr. 46 Gemeinde Leck


  • UB zum B-Plan Nr. 15, Nr. 16, Nr. 17, Nr.21, Nr. 22 Gemeinde Hörnum 


  • UB zum B-Plan Nr. 4 Gemeinde Norddorf 


  • UB zum B-Plan Nr. 46, Nr. 51, Nr. 52 Stadt Wyk/Föhr


  • UB zum B-Plan Nr. 52, Nr. 22, Nr. 28 und 49 Stadt Niebüll


  • UB zur 8.Änderung F-Plan und B-Plan-Nr. 10 - Gemeinde Rantrum


  • UB zur 14.Änderung F-Plan, B-Plan Nr. 21, B-Plan Nr. 12 Gemeinde Mildstedt