Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein Rechtsinstrument, das die Belange des Umweltschutzes bzw. der natürlichen Schutzgüter in Bauprojekten bestimmter Größenordnung sichern soll.

Die Feststellung der UVP-Pflicht erfolgt im Zuge einer UVP-Vorprüfung nach § 7 UVPG.

 

Der Bericht der UVP wird Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) oder aber auch Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) genannt. Hier geschieht eine ausführliche Prüfung unter Erhebung neuer Daten und Durchführung von Felduntersuchungen wie z.B. Biotoptypenkartierung oder faunistischen Kartierungen unserer Projekt-partner*innen. Es erfolgt die Ermittlung, Beschreibung und fachliche Beurteilung in Form eines schriftlichen Gutachtens. 


Wir begleiten Sie dabei gerne von der Feststellung der UVP-Pflicht hin zur Erstellung des UVP-Berichts.

Ausgewählte Referenzen 


Diverse Umweltverträgslichkeitsstudien und UVP-Vorprüfungen wie u.a.


  • UVP-Vorprüfung zu forstlichen Vorhaben (Waldumwandlung) Gemeinde Boostedt


  • UVP-Vorprüfung zum Bauvorhaben eines Einzelhandels Gemeinde Breklum


  • UVP-Vorprüfung Kompostanlage Olderup


  • UVP-Vorprüfung zum Bauvorhaben "Verbrauchermarkt" in Kronshagen


  • UVU Windpark Stockelsdorf-Obernwohlde


  • UVS Sonderlandeplatz Leck